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Die „Pille danach“

Hierbei  handelt es sich nicht um eine klassische Verhütungsmethode. Denn die „Pille danach“ ist eine Notbremse und sollte auch ausschließlich so eingesetzt werden.

Wenn Sie an den fruchtbaren Tagen Sex haben und dann eine „Panne“ passiert – z.B. das Kondom platzt oder Sie haben die Verhütung einfach vergessen – dann kann eine ungewollte Schwangerschaft verhindert werden, indem Sie die „Pille danach“ schlucken.

Die „Pille danach“ muss rechtzeitig (in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr) eingenommen werden. Die Hormone in der „Pille danach“ wirken hauptsächlich über eine Hemmung des Eisprungs. Sie können aber auch zu Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut führen, sodass die Einnistung einer befruchteten Eizelle beeinträchtigt ist.
Sobald jedoch eine Einnistung erfolgt ist, zeigt die „Pille danach“ keine Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einnahme verboten.
Die „Pille danach“ soll nur in Ausnahmefällen und nach ärztlicher Beratung genommen werden.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Pille danach“.

 
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